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Energieausweis

Der Energieausweis ist seit dem 1.1.2008 baurechtlich bis auf wenige Ausnahmen
bei bewilligungspflichtigen Neubauten und Sanierungen vorgeschrieben.
 
Ab 1.1.2009 ist ein Energieausweis auch bei Verkauf und Vermietung von
Bestandsgebäuden vorzulegen (bei manchen schon seit 1.1.2008).
 
Dabei wird im Energieausweis die Qualität der Gebäudehülle und der
Haustechnik berechnet und ausgewiesen.
 
Weiter Info finden sie unter www.eawz.at

Aktualisiert ( Samstag, 25. Dezember 2010 um 08:17 )